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Das MutterschaftsgeldMutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt. Welche Frauen haben Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen?
Höhe des MutterschaftsgeldesSteht die Frau in einem Arbeitsverhältnis, richtet sich die Höhe des Mutterschaftsgeldes nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate, bei wöchentlicher Abrechnung der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro für den Kalendertag. Mutterschaftsgeld des BundesversicherungsamtesArbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat rankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen bzw. geringfügig beschäftigte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro. Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle). (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) |
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