Leistungen & Förderungen für Familien

Das Elterngeld

Elterngeld
Das Elterngeld soll nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied schaffen. Für Mütter und Väter wird es mit dem Elterngeld einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben.

Das Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt.

Das Kindergeld

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Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten, die in Abhängigkeit von der Zahl und dem Alter der Kinder geleistet wird. Grundsätzlich erhält Kindergeld, wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Daneben erhält Kindergeld, wer zwar im Ausland wohnt, in Deutschland aber unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

Der Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, mit der Kinderarmut von unter 25 Jahre alten Kindern bekämpft werden soll. Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 140 Euro je Kind und wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder.

Wichtige Förderung: Der Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine monatliche Zahlung von seiten Arbeitsagentur über den Zeitraum von neun Monaten. Auch wer selbst zugunsten einer Selbstständigkeit kündigt, kann ihn bekommen. Sie sollten außerdem wissen, was speziell für Mütter und Väter zu beachten ist.

Das Erziehungsgeld

Kassieren Sie bis zu 3600,- Euro im Jahr für die Erziehung Ihrer Kinder: Das Erziehungsgeld ist eine steuerfinanzierte, einkommensabhängige Familienleistung für Eltern, die ihr Kind, das das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreuen und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind.

Der Unterhaltsvorschuss

Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind nicht wenigstens den üblichen Regelunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem seit dem 1.1.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.

Kann man Elterngeld bekommen, wenn man Teilzeit arbeitet?

Ja. Bei Teilzeittätigkeit von nicht mehr als 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67% des entfallenden Teileinkommens.
Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2700 Euro berücksichtigt.

Das neue Elterngeld

Zum 1.1.2007 hat das Elterngeld das bis dahin geltende Erziehungsgeld abgelöst. Das Elterngeld ist eine steuerfinanzierte Zahlung für alle Familien mit kleinen Kindern. Es stellt keine dauerhafte Unterstützung dar, sondern wird nur für die 12 bis 14 Monate unmittelbar nach der Geburt des Kindes gewährt.

Beratungsförderung und Förderung von Finanzierungen

Wichtige Förderungen in Deutschland finden sich in der Förderung von Beratungen und in Hilfestellungen bei der Finanzierung. Die wichtigsten Fakten sollte jeder Selbstständige kennen.