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Leistungen & Förderungen für FamilienMutterschutz, Mutterschaftsgeld und Kindergeld für SelbstständigeThemen wie der Mutterschutz, das Mutterschaftsgeld und das Kindergeld für Selbstständige weichen vor allem in der Ermittlung des Einkommens von den Regelungen ab, die für Festangestellte gelten. Aber es gibt auch Stolperfallen. Fragen zum KindergeldKindergeld für Kinder in der AusbildungKindergeld kann für ein über 18 Jahre altes Kind bis zum 25. Lebensjahr weiter ausgezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts ist eine Ausbildung für einen künftigen Beruf. Spezielle Förderungen für Selbständige mit FamilienSpezielle Förderungen für Selbstständige mit Kindern sind rar. Welche es gibt, stellen wir im folgenden Beitrag dar. Elterngeld für SelbstständigeDas Elterngeld ist für Alle da – auch für Selbsständige. Welche Besonderheiten gelten, zeigt dieser Beitrag rund um’s Elterngeld für Selbstständige auf. Hotline der Familienkasse zum KindergeldHotline zum KindergeldDie Bundesagentur für Arbeit hat mitgeteilt, dass die Familienkassen ab sofort unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer zu erreichen sind. Für Anfragen an die Familienkassen wurde die Nummer 01801-546337 oder 1801-KINDER geschaltet. Unter 01801-924586 oder 01801-ZAHLUNG läuft eine automatische Ansage zu den Zahlungsterminen. Einkommensgrenzen beim KindergeldKindergeld: Einkommensgrenzen und GrenzbetragWenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den maßgeblichen Grenzbetrag überschreiten, besteht kein Kindergeldanspruch für das gesamte Kalenderjahr. Der Grenzbetrag für das Kindergeld sämtlicher Einkünfte beträgt bei Berücksichtigung des Kindes im gesamten Kalenderjahr 2009: 7.680 € |
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