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Einkommensgrenzen beim KindergeldKindergeld: Einkommensgrenzen und GrenzbetragWenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den maßgeblichen Grenzbetrag überschreiten, besteht kein Kindergeldanspruch für das gesamte Kalenderjahr. Der Grenzbetrag für das Kindergeld sämtlicher Einkünfte beträgt bei Berücksichtigung des Kindes im gesamten Kalenderjahr 2009: 7.680 € Kindergeld: Rechte und PflichtenWenn Sie Kindergeld beantragt haben, sind Sie nach § 68 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes verpflichtet, Ihrer Familienkasse unverzüglich alle Änderungen in Ihren Verhältnissen und denen Ihrer Kinder mitzuteilen. Richten Sie bitte Ihre Mitteilungen an Ihre zuständige Familienkasse, weil sich dort Ihre Kindergeldunterlagen befinden. Vollendet ein Kind das 18. Lebensjahr, wird die Zahlung des Kindergeldes für dieses Kind automatisch eingestellt. Die Zahlung wird nur dann fortgesetzt, wenn Sie nachweisen, dass bei diesem Kind die genannten Voraussetzungen erfüllt sind und die entsprechenden Urkunden oder Bescheinigungen vorlegen (zum Beispiel eine Schul-, Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung). Falls Sie mit einer Entscheidung Ihrer Familienkasse nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Einspruch einlegen. Die Entscheidung wird dann nochmals sachlich überprüft. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der anzufechtenden Entscheidung schriftlich bei der Familienkasse eingereicht werden.Hotline zum KindergeldFür weitere Fragen hat die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, dass die Familienkassen ab sofort unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer zu erreichen sind. Für Anfragen an die Familienkassen wurde die Nummer 01801-546337 oder 1801-KINDER geschaltet. Unter 01801-924586 oder 01801-ZAHLUNG läuft eine automatische Ansage zu den Zahlungsterminen. (Quelle: Arbeitsagentur) |
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