Das neue Elterngeld

Zum 1.1.2007 hat das Elterngeld das bis dahin geltende Erziehungsgeld abgelöst. Das Elterngeld ist eine steuerfinanzierte Zahlung für alle Familien mit kleinen Kindern. Es stellt keine dauerhafte Unterstützung dar, sondern wird nur für die 12 bis 14 Monate unmittelbar nach der Geburt des Kindes gewährt.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dient als vorübergehender Lohnersatz. Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades.

Bis zu 1800,- Euro im Monat

Das Elterngeld ersetzt 67 % des vorherigen Nettoeinkommens für denjenigen, der seine Erwerbstätigkeit auf Grund der Betreuung des Kindes einschränkt oder auf sie verzichtet. Dabei werden maximal 1.800 Euro an Elterngeld gewährt. Ausnahme: bei Geringverdienern (unter 1.000 Euro Netto) steigt der Prozentsatz um 0,1 % je 2 Euro unter 1.000 Euro. Einen Mindestbetrag von 300 Euro wir für jeden, also auch für nichterwerbstätige Eltern (ALG II Empfänger, Hausfrauen, Studenten) gezahlt. Dieser finanzielle Sockel wird nicht auf andere Leistungen angerechnet.

Geschwisterbonus

Für Zwillinge oder Drillinge erhöht sich Ihr Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Sie erhalten somit zusätzlich zum Elterngeld weitere 300 Euro. Gibt es nebem den nach 2007 geborenen Kind ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei oder mehr Geschwister unter sechs Jahren in der Familie, gibt es neben dem Elterngeld noch einen Geschwisterbonus. Dieser beträgt zehn Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Dieser Geschwisterbonus wird gezahlt, bis die Voraussetzungen (ein Kind unter drei, zwei unter sechs) wegfallen. Das Elterngeld kann maximal für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen werden. Kümmern sich beide Elternteile um die Betreuung des Kindes, kann ein Elternteil höchstens 12 Monate Elterngeld erhalten, die anderen zwei Monate stehen dem anderen Elternteil zu, wenn er seine Erwerbstätigkeit reduziert. Alleinerziehnde erhalten die vollen 14 Monate Unterstützung. Wenn die Eltern es wünschen, kann das monatliche Elterngeld halbiert werden und über den doppelten Zeitraum gezahlt werden.

Bis zu 30 Stunden Arbeit erlaubt

Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, da beide Leistungen den gleichen Zweck verfolgen. Das Elterngeld ist steuer- und abgabefrei. Das Elterngeld wird jedoch bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt. Die bisherigen Regelungen der Elternzeit bleiben erhalten. Wer mehr als 30 Stunden/Woche arbeitet verliert den Anspruch auf Elterngeld

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)