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Der UnterhaltsvorschussFür Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind nicht wenigstens den üblichen Regelunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem seit dem 1.1.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden. Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss? Nach Abzug des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindesgeldes ergeben sich ab 01.01.2008 folgende Untehaltsvorschussbeträge:
weitere Infos: >> Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss" beim Bundesministerium für Familie bestellen. >> Unterhaltsvorschussgesetz (Quelle: Bundesminsterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) |
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