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Der KinderzuschlagDer Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, mit der Kinderarmut von unter 25 Jahre alten Kindern bekämpft werden soll. Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 140 Euro je Kind und wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Das bedeutet, dass mit dem Kinderzuschlag den Eltern geholfen werden soll, die mit ihrem Einkommen auskämen, wenn sie keine Kinder hätten - mit Kindern aber zusätzlich Arbeitslosengeld II benötigen. Voraussetzungen für den Kinderzuschlag
Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld oder Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich. Mindesteinkommensgrenzen & Höchsteinkommensgrenzen Kinderzuschlag kann nur beantragt werden, wenn bestimmte Einnahmensgrenzen erreicht werden. Für Elternpaar gilt eine Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro, Alleinerziehende 600 Euro Gleichzeitig darf eine bestimmte Höchsteinkommensgrenze bei den Einnahmen nicht überschritten werden. Hierzu zählen Einkommen und Vermögen (gemindert durch etwaige Abzugsbeträge). Die Berechnung der Höchstgrenze setzt sich aus dem elternlichen Bedarf im Sinne der Reglungen zum ALG II und dem Anteil der angemessenen Kosten für Wohnraum sowie dem Kinderzuschlag zusammen. Nähres finden Sie bei der Agentur für Arbeit Kinderzuschlagrechner Ob und wie viel Kinderzuschlag Eltern zusteht, können Sie mit Hilfe des Kinderzuschlagrechners überschlägig selbst ermitteln. Für die Online-Berechnung des Anspruchs sind anonym Angaben zum Erwerbseinkommen der Familie, der Steuer- und Sozialversicherungspflicht, zu anderen Einkünften sowie zu Mietkosten und Absetzbeträgen notwendig. Eltern können außerdem ein Antragsformular für den Kinderzuschlag ausdrucken, das sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ausgefüllt bei ihrer Familienkasse einreichen können. >> Zum Kinderzuschlagsrecherner Wo wird der Kinderzuschlag beantragt? Der Kinderzuschlag muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) |
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