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Elterngeld Baden-WürtembergDas Elterngeld können Sie in Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt beantratgen Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Bundeserziehungsgeldgesetzes: L-Bank, Landeskreditbank Baden-Württemberg Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeld- oder Erziehungsgeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeld- oder Erziehungsgeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an: Ministerium für Arbeit und Soziales |
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