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Elterngeldstellen in Nordrhein-WestfalenZuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an die Bezirksregierung Münster Zuständig für die Ausführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes ist die Bezirksregierung Münster Bei Beschwerden in Ihrer Erziehungsgeldangelegenheit, bei denen Ihre Erziehungsgeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration |
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