Elterngeldstellen in Nordrhein-Westfalen

Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.
Die für Ihren Antrag zuständige Elterngeldstelle finden Sie unter http://www.elterngeld.nrw.de/elterngeldstellen/index.php.

Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an die

Bezirksregierung Münster
Abt. Soziales und Arbeit
Landesversorgungsamt
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Tel.: 02 51/41 10.

Zuständig für die Ausführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes ist die

Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Tel.: 02 51/41 10

Bei Beschwerden in Ihrer Erziehungsgeldangelegenheit, bei denen Ihre Erziehungsgeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an das

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/8618-50.