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Elterngeldstellen in Rheinland-PfalzZuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Die Jugendämter der kreisfreien und großen kreisangehörigen Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung |
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